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>18 Pflichtspiele Sperre für Akteur vom Finsterberger SV > >KFA-Sportgericht verhängt außerdem eine Geldstrafe/Urteil ist rechtskräftig > > >Wie uns Gerhard Köntges (Gotha), der Vorsitzende des Kreisfußball-Ausschusses (KFA) Gotha, mitteilt, hat sich das Sportgericht des Kreises am 18.11.08 mit den Vorkommnissen beim Spiel der Kreisklasse zwischen Catterfeld und Finsterbergen auf dem Sportplatz in Friedrichroda. > > >Im Ergebnis der Verhandlung wurde der betreffende Spieler vom Finsterberger SV, der den Unparteiischen tätlich angegriffen hatte, für 18 Pflichtspiele gesperrt. Zudem wurde eine Geldstrafe verhängt, die den Strafenkatalog der Rechts – und Verfahrensordnung (RuVO) des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) im Punkt 1.4 i voll ausschöpft. Auch die Kosten des Verfahrens gegen zu Lasten des Spielers von Finsterbergen. > > >Das Urteil ist rechtskräftig.
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