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| Mi 29.07.2009 23:40 | Sportgerichtsurteile | Antworten | | WWP-Spieler | Hallo, im im Bereich der Sportgerichtsurteile ist ein Urteil des WTFB gegen Gerstungen I zu lesen. Sehr interessant finde ich. Ich habe gehört, das Ruhla auch von jemanden in einem Testspiel angeschwärzt wurde. Gibt es da auch schon ein Urteil oder wann gibt es eine Entscheidung / Veröffentlichung ? Man sollte bei Testspielen, wie auch die letzten Jahre gemacht, die Kirche im Dorf lassen. Das Urteil widerspricht ja dem, was beim Werra-Wander-Pokal (Turnier mit Freundschaftspielcharakter im Bereich des TFV) von der Turnierleitung praktiziert wurde, zig Spieler haben hier Mitte Juni schon bei Ihrem neuen Vereinen gespielt (erst ab 01.07. möglich). Mann sollte das bei solchen Turnieren nicht so eng sehen, denn wir sind ja alles Fussballer die in unserer Freizeit hobbymässig spielen wollen. Auf jeden Fall sollte da der KFA eine einheitliche Lösung finden. Denn Herr Spörer vom KFA-Sportgericht hat sowas als WWP-Turnierleitung genehmigt und vom WTFB gibt es anderslautende Urteile. Wenn dann Regelungen, dann auch einheitlich.
| | Mi 05.08.2009 12:29 | Antwort | Antworten | | WWP Spieler 2 | anders zu den Spielern von gerstungen hatten die spieler beim wwp schon die freigabe ihres alten vereins, welche bei den spielern schäfer und eick nicht vorlag
| | Mi 05.08.2009 22:35 | Keine Relevanz | Antworten | | WWP-Spieler 3 | >anders zu den Spielern von gerstungen hatten die spieler beim wwp schon die freigabe ihres alten vereins, welche bei den spielern schäfer und eick nicht vorlag
Das spielt doch keine Rolle, ob schon die Freigabe vorlag oder nicht. Die Praxis beim WWP ist eh bsehr zweifelhaft, was mal wieder die Kompetenz des Sportgerichts im Kreis in Frage stellt, wenn M.S. sowas duldet.
Die WEchselfrist beginnt am 01.07.! Erst ab diesem Datum kann man überhaupt für den neuen Verein spielberechtigt sein! Da kann die Freigabe auch schon Ende Mai vorgelegen haben! Das ist irrelevant!
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