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>Auszug SPO des TFV, Par. 10, Ziffer 5: > >Vereine, die ein Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen können oder wollen, müssen spätestens zu Beginn der 2. Halbserie dem zuständigen Spiel- bzw. Nachwuchsausschuss eine entsprechende Erklärung schriftlich abgeben. Das Aufstiegsrecht geht analog Ziffer 4 (3) automatisch auf nächstfolgende Mannschaften der betreffenden Staffel über, sofern diese Mannschaften höchstens 3 Tabellenplätze hinter dem frei gewordenen Aufstiegsplatz liegen. > >Das Gerücht mit Großburschla kursiert ja seit >einiger Zeit, ebenso wie Anfragen des KFA an die betreffenden anderen Vereine. > >Wie man hört kann und will Gerstungen/Vitzeroda II nicht wahr nehmen, Lauchröden nimmt wohl ebenfalls nicht war, also könnte Bischofroda das Recht gem. Spielordung wahrnehmen. > >Da kann kein anderer Verein und kein KFA was dran machen ... da es so im Thüringer Fussballverband vorgeschrieben ist.
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