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>>Auszug SPO des TFV, Par. 10, Ziffer 5: >> >>Vereine, die ein Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen können oder wollen, müssen spätestens zu Beginn der 2. Halbserie dem zuständigen Spiel- bzw. Nachwuchsausschuss eine entsprechende Erklärung schriftlich abgeben. Das Aufstiegsrecht geht analog Ziffer 4 (3) automatisch auf nächstfolgende Mannschaften der betreffenden Staffel über, sofern diese Mannschaften höchstens 3 Tabellenplätze hinter dem frei gewordenen Aufstiegsplatz liegen. >> >>Das Gerücht mit Großburschla kursiert ja seit >>einiger Zeit, ebenso wie Anfragen des KFA an die betreffenden anderen Vereine. >> >>Wie man hört kann und will Gerstungen/Vitzeroda II nicht wahr nehmen, Lauchröden nimmt wohl ebenfalls nicht war, also könnte Bischofroda das Recht gem. Spielordung wahrnehmen. >> >>Da kann kein anderer Verein und kein KFA was dran machen ... da es so im Thüringer Fussballverband vorgeschrieben ist. >Da muß ich Horst recht geben, das ist ein schlechter Scherz! Schaut mal auf die Tabelle: 3Punkte weniger und Bischofroda ist ganz unten! Und statt dessen: ein Geschenk des Himmels!!! Ein Witz......
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